28.03.2018

Kommunale Arbeitgeber: Warnstreiks sind überflüssig

Berlin. Die kommunalen Arbeitgeber kritisieren die massiven, nun bereits über mehrere Wochen andauernden Warnstreiks im öffentlichen Dienst und weisen diese als überflüssig und in keiner Weise förderlich für die Kompromisssuche zurück.

„Wir sind mit den Gewerkschaften gut im Gespräch und haben uns mit den Verhandlungsführern auf die Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs in einer dritten Runde geeinigt. Im Zuge dessen wird sich zeigen, wie ein Ergebnis aussehen kann. Das wissen die Gewerkschaften und ihnen ist auch klar, dass mit Streiks keine Einigung zu erzwingen ist“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.

Streiks treffen im Kern die Menschen aus der Nachbarschaft: Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kindertagesstätten bringen können oder Bus- und Bahnpendler, die verspätet zur Arbeit kommen. „Die Gewerkschaften müssen die Verhältnismäßigkeit wahren. Wenn sie mit ihren Aktionen große Städte und ganze Regionen lahmlegen, hat das kein Maß mehr und trifft schlichtweg die Falschen“, sagt VKA-Hauptgeschäftsführer Klaus-Dieter Klapproth.

Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15./16. April 2018, erneut in Potsdam, stattfinden. Zur Diskussion steht neben weiteren Themen vorrangig die Forderung nach einer Lohnerhöhung für rund 2,2 Millionen kommunale Beschäftigte.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie in der Pressemappe der VKA zur Tarifrunde.

Tarifrunde 2018

Am 26. Februar 2018 hat die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund begonnen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertritt dabei rund 10.000 kommunale Arbeitgeber mit rund 2,2 Millionen Beschäftigten. Die VKA ist der tarifpolitische Dachverband der kommunalen Verwaltungen, Betriebe und Unternehmen in Deutschland. In der letzten Tarifrunde im Jahr 2016 hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften Gehaltssteigerungen von 4,75 Prozent für zwei Jahre vereinbart.

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst und der dbb beamtenbund und tarifunion haben die Kündigung der Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten zum 28. Februar 2018 beschlossen.