Erfahren Sie mehr über unsere Positionen
Wir, die VKA, vertreten über 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit über zwei Millionen Beschäftigten. Unsere Arbeitgeber sorgen zum Beispiel dafür, dass in Deutschland der Müll abgeholt wird, Kliniken sich um Ihre Gesundheit kümmern und sauberes Wasser aus der Leitung kommt.
Wir verstehen uns als Sozialpartner der Gewerkschaften im besten Sinne. Unsere Arbeitgeber sind nicht profitorientiert. Die Gelder, die unsere Arbeitgeber verwalten, stammen zum allergrößten Teil aus Steuereinnahmen, Gebühren und sonstigen Abgaben der Menschen in den Städten und Gemeinden. Wir müssen damit in höchstem Maße verantwortungsbewusst umgehen, nicht nur weil wir gesetzlich zur Sparsamkeit verpflichtet sind.
In vielen Kommunen ist das Geld knapp. Die kommunalen Arbeitgeber können einen Euro nicht zweimal ausgeben. Darum müssen sie genau abwägen, welche laufenden Ausgaben sie sich leisten können, um auch noch dringend notwendige Investitionen vornehmen zu können. Besonders wichtig ist das bei Tarifverhandlungen. Eine Tariferhöhung um nur 1 Prozent kostet eine Stadt von knapp 200.000 Einwohnern rund 1,2 Millionen Euro. Dafür könnte diese Stadt beispielsweise auch die dringend benötigte Sanierung eines Schuldaches bezahlen. Es ist unsere Aufgabe, den bestmöglichen Kompromiss zu erzielen: einerseits die Beschäftigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, andererseits die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommunen nicht zu überstrapazieren.
Die Arbeitsbedingungen bei kommunalen Arbeitgebern sind im Vergleich zu vielen Unternehmen in der Privatwirtschaft herausragend (Beispiele sind erweiterte Teilzeitmöglichkeiten, eine hohe Arbeitszeitflexibilität und eine äußerst attraktive betriebliche Altersvorsorge). Dies ist auch der hohen Tarifbindung von fast 100 Prozent zu verdanken. Darum ist unser erklärtes Ziel, den Flächentarifvertrag zu erhalten und zu stärken. Wir sorgen dafür, dass durch verantwortungsbewusstes Handeln und eine maßvolle Tarifgestaltung möglichst viele Jobs bei den kommunalen Arbeitgebern – und zwar in allen Gehaltsklassen – erhalten bleiben.
Die Gewerkschaften fordern
- die Erhöhung der Tabellenentgelte um 6 Prozent,
- mindestens aber um 200 Euro,
- für Auszubildende/Praktikanten um 100 Euro mehr,
- eine Laufzeit von 12 Monaten
Ferner sollen erneut Regelungen zur Übernahme der Auszubildenden nach der Ausbildung, die Vergütung für bisher nicht geregelte Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse vereinbart und der Nachtarbeitszuschlag in Krankenhäusern um 33 Prozent erhöht werden.
Diese Forderung bedeutet für die kommunalen Arbeitgeber insgesamt Mehrkosten von rund 6,5 Milliarden Euro und übersteigt daher bei Weitem deren finanzielle Leistungsfähigkeit. Sie berücksichtigt auch in keiner Weise, dass die Inflation gegenwärtig bei unter 2 Prozent liegt. Bereits in den letzten drei Tarifabschlüssen wurden für den öffentlichen Dienst im Schnitt jeweils höhere Steigerungen als in der Gesamtwirtschaft vereinbart.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist sehr unterschiedlich. Wir können nur Entgelterhöhungen mittragen, die sich alle Kommunen leisten können. Der anhaltend extrem hohe Schuldenstand von 141 Milliarden Euro, davon 47,4 Milliarden Euro im Bereich der kurzfristigen Kassenkredite, ist erdrückend.
Die Forderungen zur zusätzlichen Bezahlung für bestimmte Ausbildungs- und Praktikumsverhältnisse sowie die Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags um ein Drittel betreffen den Krankenhausbereich, der seit Jahren unterfinanziert ist. Er unterliegt einer gesetzlich festgelegten Höchstgrenze für Kostensteigerungen, der sogenannten Grundlohnrate. Für das Jahr 2018 ist diese mit 2,97 Prozent festgesetzt.
Die Forderung der Gewerkschaften beinhaltet neben der gleichmäßigen prozentualen Steigerung der Entgelttabellen einen Mindestbetrag von 200 Euro. Durch diesen Mindestbetrag werden die unteren Einkommen deutlich besser gestellt.
Das heißt, dass eine Anhebung der Einkommen in den unteren Entgeltgruppen (1 bis 4) eine tatsächliche Steigerung von rund 9 Prozent bedeuten würde. Die höchste Steigerungsrate läge sogar bei 11,42 Prozent – fast doppelt so hoch wie die geforderten 6 Prozent.
Die Gewerkschaften bezeichnen dies als „soziale Komponente“. Wie sozial ist eine überproportionale Erhöhung der unteren Entgelte, die dazu führt, dass die Anzahl der Beschäftigten in diesem Segment weiter zurückgeht, da kommunale Arbeitgeber zunehmend Leistungen nicht mehr marktgerecht anbieten können und ganze Aufgabenfelder aus dem Tarifbereich ausgegliedert werden?
Betroffen sind die Bereiche, in denen der Wettbewerbsdruck am größten ist. Es geht ganz besonders um haushaltsnahe Dienstleistungen in Krankenhäusern, Hilfs- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen, Bodenverkehrsdienste an Flughäfen, den Nahverkehr und die Abfallentsorgung.
Ein Beispiel verdeutlicht die Brisanz der Entwicklung. Nehmen wir die Gruppe der Busfahrer. Der durchschnittliche Lohn eines Busfahrers bei einem privaten Busunternehmen in der Privatwirtschaft beträgt 2.146 Euro (Quelle: www.gehalt.de). Bei einem kommunalen Betrieb liegt dieser hingegen bei 2.455 Euro. Der Einkommensunterschied beträgt (unter Vernachlässigung von Zulagen, Zuschlägen etc.) 309 Euro pro Monat oder 14 Prozent. Der geforderte Mindestbetrag würde die Differenz um weitere 200 Euro auf etwa 24 Prozent ansteigen lassen.
Weitere überproportionale Entgeltsteigerungen in den unteren Einkommensgruppen durch Sockel- oder Mindestbeträge führen daher zu einer Verringerung der Anzahl kommunaler Arbeitsplätze in den genannten Bereichen. Bereits jetzt sind bei kommunalen Arbeitgebern deutlich weniger Arbeitnehmer in diesen Entgeltgruppen beschäftigt, weil diese Leistungen verstärkt privat vergeben werden müssen. Dies ist dem Sparsamkeitsgebot geschuldet.
Ein weiterer Effekt der sogenannten „sozialen Komponente“ ist, dass sich der Unterschied zwischen den Gehältern von geringer und höher qualifizierten Beschäftigten zunehmend verringert. Dabei müssen wir gerade für Fachkräfte, zum Beispiel im IT- und Ingenieurbereich, attraktive Angebote machen. Sie für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, wird immer schwieriger. Diese Fachkräfte werden aber z.B. für die Digitalisierung der Verwaltung dringend gebraucht.
Für die kommunalen Krankenhäuser ist die Belastung durch die Forderungen der Gewerkschaften ganz besonders hoch. Sie sind nicht nur die einzige Sparte im TVöD , für die die Gewerkschaften Sonderforderungen erhoben haben, sondern auch vom „Weiteren Regelungsbedarf“ der Gewerkschaften mit Abstand am stärksten betroffen.
Damit überfordern die Gewerkschaften ausgerechnet die kommunalen Arbeitgeber, die die schlechtesten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben (siehe unten).
Bei tatsächlicher Umsetzung aller Zusatzforderungen und Erwartungen würde sich für die kommunalen Krankenhäuser eine zusätzliche Belastung von fast 5 % ergeben.
Diese Zusatzbelastung addiert mit den rund 7 % aus der geforderten Tabellenerhöhung ergibt eine Mehrbelastung im Krankenhaus von rund 12 %.
Nur dem höheren gewerkschaftlichen Orginsationsgrad ist es offenbar geschuldet, dass die Gewerkschaften ausgerechnet den kommunalen Krankenhäusern derart überhöhte Forderungen zumuten.
Im Vergleich zu freigemeinnützigen oder privaten Krankenhäusern ist bei kommunalen die Arbeitsbelastung (gerade im Pflegedienst) deutlich geringer. Höhere Personalkosten bei besserer Personalausstattung bewirken jedoch tendenziell die Privatisierung und Verlagerung von Arbeitsplätzen von kommunalen Krankenhäusern hin zu Krankenhausträgern mit schlechteren Arbeitsbedingungen.
Auch die Forderung, weitere schulische Ausbildungsverhältnisse in bestehende Tarifverträge einzubeziehen, betrifft in besonderem Maße die Krankenhäuser. Die meisten nicht von Tarifverträgen erfassten Ausbildungsverhältnisse sind schulische Ausbildungen zu bestimmten medizinischen bzw. medizinisch-technischen Berufen.
Die Krankenhäuser sind auch von der angestrebten Erhöhung des Zusatzurlaubs für Wechsel-/ Schichtarbeit am stärksten betroffen. Wechselschicht- und Schichtarbeit findet ganz überwiegend im Krankenhaus statt. Für diesen Bereich ergäben sich dadurch Mehrkosten von 153 Mio. Euro pro Jahr bzw. eine weitere Erhöhung der Personalkosten um 1,01 % auf folglich rund 13 %.
Auch die geforderte Mindesterhöhung von 200 Euro wirkt sich im Krankenhaus überdurchschnittlich aus. Dort würden rund 73 % der Beschäftigten durch den geforderten Mindestbetrag eine Tabellensteigerung oberhalb der linearen 6 % erhalten. Im Bereich der Pflege ergäben sich im Durchschnitt Erhöhungen um 7,36 %.
Rahmenbedingungen für den Krankenhausbereich
Die Krankenhäuser können, anders als dies bei sonstigen Betrieben in der Regel der Fall ist, weder selbst bestimmen, wie hoch der Preis für eine von ihnen erbrachte Leistung ist, noch, wie viele Leistungen einer bestimmten Leistungsart (z.B. Blinddarm-OP) sie durchführen.
- In welcher Höhe den Krankenhäusern die Kosten für eine von ihnen erbrachte Leistung von den Krankenkassen erstattet werden, ist maßgeblich durch den jeweiligen Landesbasisfallwert bestimmt. Dieser orientiert sich an dem jährlich zwischen dem Spitzenverband Bund der Kranken-kassen (GKV-Spitzenverband) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vereinbarten Bundesbasisfallwert. Dabei darf die Steigerungsrate für den Basisfallwert nicht höher sein, als es die sog. Grundlohnrate vorgibt, die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) festgelegt wird. Im Jahr 2018 beträgt die Grundlohnrate 2,97 %.
- Auch die maximale Anzahl, die von einer Leistungsart je Krankenhaus im Jahr erbracht werden darf, muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben jährlich neu vereinbart werden. Erbringen die Krankenhäuser mehr Leistungen als vereinbart, fällt die Kostenerstattung für diese Leistungen infolge sog. Mehrleistungsabschläge deutlich geringer aus.
Bereits durch die im Januar 2017 in Kraft getretene neue Entgeltordnung der VKA wurden viele Berufe im Krankenhaus aufgewertet. Während die Personalkostenerhöhung infolge der neuen Eingruppierungsregelungen durchschnittlich rund 1,7 % beträgt, belaufen sich die Mehrkosten bei den Krankenhäusern auf durchschnittlich 4,5 %.
Für die Sparkassen wäre die Belastung bei Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen besonders hoch. Die Sparkassen sind weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Darauf reagieren sie seit einigen Jahren mit Umstrukturierungen, wie z.B. Filialschließungen und Fusionen, aber auch mit unpopulären Gebührenerhöhungen.
Geringe Gewinnmargen entstehen infolge der anhaltenden Niedrigzinsphase, die das Geschäftsmodell der Sparkassen grundlegend in Frage stellt. Der Zinsüberschuss ist 2017 erneut gesunken. Die Gewinnmargen werden aber auch durch kostentreibende, immer höhere Anforderungen einer ausufernden Regulatorik gedrückt. Der öffentliche Auftrag verlangt von den Sparkassen eine flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen, die zum Teil nicht mehr dem veränderten Kundenverhalten (z.B. Online-Banking) entspricht.
Die Zahl der Sparkassenmitarbeiter verringert sich stetig, in den letzten beiden Jahren jeweils um rund 4 %. Absolut sind im Jahr 2017 etwa 8.600 Stellen weggefallen. Der Personalabbau wird sich in den nächsten Jahren fortsetzen und womöglich noch verstärken. Die Zahl der Sparkassen verringerte sich von 413 auf 386 (Januar 2018). Die Anzahl der mitarbeiterbesetzten Geschäftsstellen reduzierte sich ebenfalls erheblich.
Keine Nachteile im Wettbewerb
Die schwierigen Rahmenbedingungen für die Finanzwirtschaft aufgrund der europäischen Niedrigzinspolitik hat namentlich die Gewerkschaft ver.di bei den Tarifabschlüssen der Privatbanken, aber auch bei der Versicherungswirtschaft anerkannt und berücksichtigt. Während für die Sparkassen 2016 Tarifsteigerungen von 4,75 % vereinbart wurden, hat ver.di im vergleichbaren Zeitraum für die Privatbanken 2,6 % und für die Versicherer 3,7 % vereinbart. Mit den Genossenschaftsbanken hat der DBV eine Steigerung von 2,7 % vereinbart.
Bei den Sparkassen lässt ver.di den Hinweis auf die schwierigen Rahmenbedingungen nicht gelten und fordert fast 7 % Gehaltssteigerungen. Das brächte für die Sparkassen enorme Wettbewerbsnachteile.
Die Erfüllung der Gewerkschaftsforderungen von ca. 7 % Tariferhöhungen würde die kommunalen Flughäfen ganz erheblich belasten. Sie haben einen schweren Stand im internationalen Wettbewerb, der sich insbesondere aufgrund von Sonderbelastungen an deutschen Flughäfen ergibt (mehr siehe PDF).
Der Einsatz größerer Flugzeuge bewirkt weniger Flugbewegungen und leider auch weniger Flughafenentgelte, die für Start und Landung erhoben werden. Alle Dienstleistungen im Terminalbetrieb, im Facility Management, in den Sicherheitsbereichen oder in den Bodenverkehrsdiensten (operative Dienstleistungen) stehen im harten internationalen Wettbewerb und müssen kostendeckende Preise erzielen. Eine Subventionierung durch die öffentliche Hand ist durch EU-Richtlinien ausgeschlossen. Aufgrund der vergleichsweise hohen Löhne im TVöD mussten diese Bereiche zum großen Teil bereits ausgelagert werden.
Nur eine sehr kleine Zahl der deutschen Flughäfen erzielt noch dauerhaft positive Jahresergebnisse.
Das hohe Lohnniveau des TVöD hat an vielen Flughäfen bereits zum Rückzug aus Geschäftsfeldern, Marktanteilsverlusten und alternativen Unternehmensstrukturen geführt. Die Erfüllung der hohen Lohnforderungen würde den wirtschaftlichen Zwang zur Privatisierung und Verlagerung von Arbeitsplätzen zu privaten Dienstleistern verstärken. Auch der geforderte Mindestbetrag ist sehr problematisch. Flughafenunternehmen, die operative Dienstleistungen anbieten, gehören zu den wenigen verbliebenen Arbeitgebern, die im TVöD noch Arbeitsplätze für Berufseinsteiger und Geringqualifizierte mit der Möglichkeit einer betrieblichen Entwicklung bieten. Eine überproportionale Erhöhung der unteren Entgeltgruppen zerstört die Grundlage für diese Arbeitsplätze im Luftverkehr.
Sozialpartnerschaftlich zu einem Konsens finden
Die kommunalen Arbeitgeber wollen eine zügige und konsensorientierte Tarifrunde. Deshalb fordert die VKA die Gewerkschaften zu einer konstruktiven Kompromisssuche auf. Streiks im öffentlichen Dienst gehen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger. Die kommunalen Arbeitgeber erbringen für alle Menschen unerlässliche Dienstleistungen. Dafür brauchen sie gut qualifiziertes und motiviertes Personal. Gleichzeitig sind sie verpflichtet, Steuern und Gebühren sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Öffentliche Arbeitgeber sind nicht profitorientiert.
Alle weiteren Positionen finden Sie in der Pressemappe der VKA.
Zum Einstieg
Am 26. Februar 2018 hat die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund begonnen. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertritt dabei rund 10.000 kommunale Arbeitgeber mit rund 2,2 Millionen Beschäftigten. Die VKA ist der tarifpolitische Dachverband der kommunalen Verwaltungen, Betriebe und Unternehmen in Deutschland. In der letzten Tarifrunde im Jahr 2016 hatten Arbeitgeber und Gewerkschaften Gehaltssteigerungen von 4,75 Prozent für zwei Jahre vereinbart.
Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst und der dbb beamtenbund und tarifunion haben die Kündigung der Entgelttabellen zum TVöD, zum TV-V und zu den Tarifverträgen für Auszubildende und für Praktikantinnen und Praktikanten zum 28. Februar 2018 beschlossen.